Ratgeber, Stand Oktober 2026E-Scooter-Regeln 2026: Was gilt und was sich 2027 ändert

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wurde 2026 überarbeitet. Hier findest du die Regeln, die heute gelten, und die Änderungen, die am 1. März 2027 kommen, verständlich zusammengefasst.

Kurz gesagt

Für E-Scooter gilt in Deutschland (Stand Oktober 2026): höchstens 20 km/h, Fahren ab 14 Jahren, kein Führerschein, aber eine Versicherungsplakette (seit 1. März 2026 schwarz). Radwege und Radfahrstreifen musst du benutzen, Gehwege sind tabu, Mitfahrer verboten, die Promillegrenze liegt bei 0,5 (unter 21 Jahren und in der Probezeit 0,0). Am 1. März 2027 treten neue Verkehrsregeln in Kraft, etwa der Grünpfeil für E-Scooter, und neue Modelle ab Baujahr 2027 brauchen Blinker. Vorhandene Scooter müssen nicht nachgerüstet werden.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

ThemaWas gilt (Stand Oktober 2026)
Geschwindigkeitbauartbedingt 6 bis 20 km/h
Mindestalter14 Jahre
Führerscheinnicht nötig, auch keine Mofa-Prüfbescheinigung
VersicherungPflicht, Nachweis mit Versicherungsplakette (2026/27: schwarz)
ZulassungAllgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis
Mitfahrerverboten, auf einen E-Scooter gehört nur eine Person
Helmkeine Pflicht, aber dringend empfohlen
Alkohol0,5 Promille; unter 21 Jahren und in der Probezeit 0,0 Promille
Handywährend der Fahrt in der Hand verboten, wie bei allen Fahrzeugen
TÜVkeine regelmäßige Hauptuntersuchung wie beim Auto

Wo darfst du fahren?

  • Gibt es einen Radweg, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen, musst du ihn benutzen, auch wenn er für Radfahrer nicht benutzungspflichtig ist.
  • Fehlen solche Radanlagen, fährst du auf der Fahrbahn, außerorts auch auf dem Seitenstreifen.
  • Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, außer sie sind mit dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ freigegeben. Ab dem 1. März 2027 gilt dafür auch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“. Dann ist Schrittgeschwindigkeit Pflicht.

Versicherungsplakette: schwarz bis Ende Februar 2027

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und brauchen eine Haftpflichtversicherung. Als Nachweis klebst du eine kleine Versicherungsplakette auf. Die Farbe wechselt jedes Jahr am 1. März: Seit dem 1. März 2026 gelten schwarze Plaketten, die grünen aus dem Vorjahr sind ungültig. Die schwarze Plakette gilt bis Ende Februar 2027.

Ohne gültige Versicherung bist du nicht versichert: Verursachst du dann einen Unfall, musst du den Schaden selbst bezahlen.

Alkohol: Diese Grenzen gelten

  • Ab 0,5 Promille begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
  • Schon ab 0,3 Promille kannst du dich strafbar machen, wenn du nicht mehr sicher fährst.
  • Ab 1,1 Promille ist die Fahrt in jedem Fall eine Straftat.
  • Unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt 0,0 Promille. Ein Verstoß kostet 250 Euro und einen Punkt.

Was ändert sich durch die eKFV-Novelle?

  1. 6. Februar 2026Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
  2. 1. April 2026Der erste Teil der Verordnung (Artikel 1) tritt in Kraft.
  3. 1. März 2027Die übrigen Teile treten in Kraft: Die Verhaltensregeln für E-Scooter wandern vollständig in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
  4. Ab Baujahr 2027Für neu produzierte E-Scooter gelten neue technische Vorgaben.

Neue Verkehrsregeln ab 1. März 2027

  • Grünpfeil: Ein Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt, gilt dann auch für E-Scooter.
  • „Radverkehr frei“: Diese Freigabe für Gehwege und Fußgängerzonen gilt auch für E-Scooter, weiterhin mit Schrittgeschwindigkeit.
  • Nebeneinanderfahren: erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird, wie bei Fahrrädern.
  • Höhere Bußgelder: für das Fahren auf dem Gehweg und wenn mehr als eine Person auf dem Scooter steht.

Neue Technik für neue Modelle

  • Blinker werden Pflicht für neu produzierte E-Scooter.
  • E-Tretroller brauchen eine voneinander unabhängige Vorderrad- und Hinterradbremse.
  • Die Sicherheitsanforderungen an Akkus richten sich nach der Norm DIN EN 50604-1.
  • Die Prüfungen werden erweitert, zum Beispiel Bremstests auf nasser Fahrbahn.

Was gilt für deinen vorhandenen Scooter?

Du musst nichts nachrüsten. E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis dürfen weiter genutzt werden. Die neuen technischen Regeln gelten erst für Fahrzeuge ab Baujahr 2027.

Mitnahme in Bus und Bahn

  • NRW-weit: Zusammengeklappte E-Tretroller gelten als Handgepäck und fahren kostenlos mit. Nicht zusammengeklappte werden wie Fahrräder behandelt und brauchen ein Ticket. Verkehrsunternehmen können die Mitnahme aber per Hausrecht ausschließen (Beförderungsbedingungen NRW, gültig ab 1. Januar 2026).
  • ASEAG (Aachen und Städteregion): Zusammengeklappt jederzeit ohne Ticket. Nicht zusammengeklappt wie ein Fahrrad mit Ticket, werktags ab 19 Uhr, samstags ab 15 Uhr, sonn- und feiertags ganztägig, wenn genug Platz ist (Angaben der ASEAG, Stand März 2024).
  • Rurtalbus (Kreis Düren): Die Mitnahme von E-Tretrollern ist in den Bussen derzeit nicht erlaubt, wegen der Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus.
  • Deutsche Bahn: Zusammengeklappt und sicher verstaut darfst du E-Scooter mitnehmen. Laden darfst du den Akku im Zug nicht.

Regeln können sich ändern. Prüf vor der Fahrt die aktuellen Bedingungen deines Verkehrsunternehmens.

Was das für dich bedeutet

  • Halte deine Versicherungsplakette aktuell. Die nächste neue Farbe kommt am 1. März 2027.
  • Funktionieren Bremsen und Licht einwandfrei? Wenn nicht, bring deinen Scooter vorbei.
  • Willst du dir einen neuen Scooter kaufen, lohnt ein Blick auf die Vorgaben ab 2027. Wir beraten dich gern.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen E-Scooter einen Helm?

Nein, eine Helmpflicht gibt es nicht. Ein Helm schützt bei einem Sturz aber deinen Kopf und ist deshalb dringend zu empfehlen.

Darf ich zu zweit auf einem E-Scooter fahren?

Nein. Mit einem E-Scooter dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden. Ab dem 1. März 2027 steigt außerdem das Bußgeld dafür.

Muss ich meinen E-Scooter mit Blinkern nachrüsten?

Nein. Die Blinkerpflicht gilt nur für neu produzierte E-Scooter. Vorhandene Scooter mit gültiger Betriebserlaubnis darfst du ohne Änderung weiterfahren.

Welche Farbe hat die Versicherungsplakette 2026?

Schwarz. Die schwarzen Plaketten gelten vom 1. März 2026 bis Ende Februar 2027.

Quellen

  1. Bundesministerium für Verkehr: Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, Fragen und Antworten
  2. Bundesministerium für Verkehr: Elektrokleinstfahrzeuge, Fragen und Antworten
  3. GDV (Die Versicherer): Versicherungskennzeichen 2026
  4. bussgeldkatalog.org: E-Scooter und Promille
  5. Beförderungsbedingungen NRW (gültig ab 01.01.2026)
  6. Infoportal NRW-Tarif: Fahrradmitnahme und E-Tretroller
  7. ASEAG: E-Tretroller im Bus
  8. Rurtalbus: Service und Mitnahme
  9. Deutsche Bahn: Mitnahme von E-Tretrollern und E-Scootern

Stand: Oktober 2026. Erstellt von AK.E-Scooter, Alsdorf.

Dieser Ratgeber fasst die Regeln allgemein zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

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